1.Geltungsbereich und Änderung
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Dentalinitiative Deutschland (Youngtree Marketing GmbH), Landwehrstraße 9, 97249 Eisingen (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5 Der ANBIETER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder sonstiger vergleichbarer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Entwicklungen erforderlich ist und die Änderung den KUNDEN nicht unangemessen benachteiligt.
1.6 Änderungen nach Ziffer 1.5 werden dem KUNDEN mindestens vier Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der KUNDE kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der KUNDE nicht fristgerecht und wurde er in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hinge wiesen, gelten die Änderungen als angenommen. Änderungen, die die vereinbarte Vergütung, den wesentlichen Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen oder die Haftung wesentlich betreffen, erfolgen jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN. Im Falle eines Widerspruchs ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag mit der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich zu kündigen.
1.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Sofern eine solche nicht besteht, gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2.Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der ANBIETER unterbreitet dem KUNDEn auf Anfrage ein individuelles Angebot. An dieses Angebot ist der ANBIETER für die im Angebot angegebene Frist gebunden.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der KUNDE ein Angebot des ANBIETERS ausdrücklich annimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt auch die Aufnahme der Leistungserbringung durch den ANBIETER nach Zustimmung des KUNDEN eine Annahme dar.
2.4 Sofern Vertragsverhandlungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEn fernmündlich erfolgen, kann der ANBIETER diese zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzeichnen, sofern der KUNDE hierzu vor Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich einwilligt. Der ANBIETER wird den KUNDEn vor Beginn der Aufzeichnung gesondert auf die Aufzeichnung hinweisen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3.Vertragsinhalt
3.1. Der ANBIETER erbringt Leistungen im Bereich Marketing und Vertrieb überwiegend in Form von Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere Marketingberatung, die Konzeption, Umsetzung und laufende Optimierung von Werbekampagnen, Social-Media-Marketing sowie Maßnahmen zur Mitarbeiter- und Patientengewinnung einschließlich Leadgenerierung und telefonischer Erstqualifizierung von Interessenten. Im Zweifel sind Leistungen als Dienstleistungen zu qualifizieren. Die Erstellung einzelner, abgrenzbarer Leistungen wie insbesondere Videos, Inhalte oder Landingpages kann, sofern im Angebot ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet, als Werkleistung erbracht werden.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang, zu dem sich der ANBIETER gegenüber dem KUNDEn verpflichtet, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht das Angebot vor.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wurde, schuldet der ANBIETER keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die vereinbarte Tätigkeit. Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, schuldet der ANBIETER ausschließlich die vertragsgemäße Herstellung des vereinbarten Werkes, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg. Der ANBIETER übernimmt insbesondere keine Garantie für Umsatzsteigerungen, steigende Bewerberzahlen oder Terminbuchungen. Marketing- und Werbemaßnahmen unterliegen Marktschwankungen sowie weiteren externen Faktoren, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat.
3.4 Soweit Dienstleistungen vereinbart sind und das Angebot den konkreten Leistungsinhalt nicht abschließend festlegt, ist der ANBIETER berechtigt, die Art der Durchführung der Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der eingesetzten Werbekanäle, Anzeigenformate, Testvarianten, Ausspielungszeiträume, Optimierungsmaßnahmen sowie die Priorisierung einzelner Maßnahmen. Der vertraglich vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung und berechtigte Interessen des KUNDEN sind hierbei zu berücksichtigen.
3.5 Der ANBIETER ist zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. ab dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit verpflichtet. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung beginnen erst, wenn der KUNDE die vereinbarte Vergütung vertragsgemäß geleistet hat und die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.
3.6. Bei Bedarf können die Parteien zusätzliche oder alternative Inhalte vereinbahren, die über den Umfang des ursprünglichen Angebots hinausgehen (Zusatzleistungen). Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Beauftragung durch den KUNDEn erbracht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierbei wird ein Stundenhonorar von 200€ zugrundegelegt.
4.Vollmachten und Subunternehmer
4.1. Sofern vereinbart ist, dass der ANBIETER Erstgespräche mit Interessenten führt, ist der ANBIETER berechtigt, im Namen des KUNDEN Kontakt mit diesen aufzunehmen und Erstgespräche zum Zwecke der Vorqualifizierung zu führen. Der ANBIETER ist jedoch nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des KUNDEN abzugeben oder medizinische Beratungsleistungen zu erbringen. Die Erstgespräche erfolgen ausschließlich auf Grundlage vorheriger Kontaktanfragen der Interessenten (z. B. über Lead-Ads).
4.2 Soweit für die Leistungserbringung die Einrichtung oder Verwaltung von Werbekonten, Tracking-Systemen, Landingpages, Domains, Formularsystemen oder sonstigen technischen Accounts erforderlich ist, ist der ANBIETER berechtigt, diese im Namen oder für Rechnung des KUNDEN einzurichten und zu verwalten, soweit dies vereinbart ist oder der KUNDE hierzu seine Freigabe erteilt hat.
4.3 Soweit Accounts, Werbekonten oder sonstige technische Zugänge im Namen des KUNDEN eingerichtet werden oder nach den Regeln des jeweiligen Drittanbieters übertragbar sind, stehen sie wirtschaftlich dem KUNDEN zu. Der ANBIETER wird dem KUNDEN auf Verlangen angemessenen Zugriff gewähren. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der ANBIETER dem KUNDEN die für die weitere Nutzung erforderlichen Zugänge, Berechtigungen oder Übertragungsmöglichkeiten im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, sobald sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
4.4. Der ANBIETER stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer sorgfältig ausgewählt und vertraglich zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzbestimmungen, verpflichtet werden. Sofern Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt deren Einsatz auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
5.Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate (Erstlaufzeit). Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Erstlaufzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem im Angebot festgelegten Leistungsbeginn.
5.2 Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
5.3 Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist.
5.4 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER ist dieser berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz bemisst sich nach der vereinbarten Vergütung für die verbleibende Vertragslaufzeit, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss.
6.Vergütung, Fälligkeit und Verzug
6.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, gilt die dem KUNDEn vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Preisliste des ANBIETERs. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Veranlasst der KUNDE eine Unterbrechung der Leistungen oder kann der ANBIETER die Leistungen aus Gründen, die aus der Sphäre des KUNDEN stammen, insbesondere wegen fehlender Freigaben, fehlender Mitwirkung, fehlender Zugänge oder nicht rechtzeitig bereitgestellter Inhalte, vorübergehend nicht erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERs insoweit bestehen, als vereinbarte Kapazitäten vorgehalten, Leistungen bereits erbracht oder Aufwendungen bereits verursacht wurden. Der ANBIETER muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.3 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, ist die erste Rate mit Vertragsschluss fällig. Die weiteren Raten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
6.4 Befindet sich der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Dies umfasst insbesondere auch die Deaktivierung von Werbekampagnen und Anzeigen.
6.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus ist der KUNDE verpflichtet, dem ANBIETER sämtliche durch den Verzug entstehenden Schäden zu ersetzen, insbesondere erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich Inkasso- und Rechtsanwaltskosten.
6.6 Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Werbebudgets, insbesondere für Online-Werbeanzeigen (z. B. Meta-Ads), sind nicht Bestandteil der Vergütung des ANBIETERs und werden gesondert abgerechnet. Das Werbebudget ist grundsätzlich vom KUNDEn direkt an die jeweilige Plattform zu zahlen.
6.8 Sofern im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird, dass der ANBIETER Werbebudgets im Namen und auf Rechnung des KUNDEN verauslagt oder über eigene Zahlungsmittel abwickelt, ist der KUNDE verpflichtet, die verauslagten Beträge unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erstatten. Für die administrative Abwicklung, Vorfinanzierung und laufende Zuordnung erhebt der ANBIETER eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % des jeweils verauslagten Werbebudgets, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
6.9. Sofern im Angebot vorgesehen, kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Vorkasse oder über einen vom ANBIETER eingesetzten Zahlungsdienstleister, insbesondere CopeCart, erfolgen. Im Falle der Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Zahlungsbedingungen, soweit diese ausschließlich die technische Zahlungsabwicklung betreffen.
7.Nutzungsrechte des KUNDEN
7.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten oder erstellten Inhalte, Konzepte, Texte, Gestaltungen, Grafiken, Videos, Anzeigen, Landingpages und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt. Der ANBIETER räumt dem KUNDEN an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke ein, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
7.2 Das Nutzungsrecht nach Ziffer 7.1 bezieht sich ausschließlich auf die vertragsgemäß für den KUNDEN individuell erstellten Endergebnisse. Nicht umfasst sind vorbestehende Materialien, Vorlagen, Templates, Konzepte, Prozesse, Skripte, Automationen, Frameworks, interne Tools, Rohdateien, offene Arbeitsdateien sowie sonstige technische oder gestalterische Grundlagen des ANBIETERS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Soweit durch den ANBIETER individuell Bild- oder Videomaterial für den KUNDEN erstellt wird, erhält der KUNDE hieran nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, insbesondere zur Verwendung auf eigenen Webseiten, in eigenen Social-Media-Kanälen und in eigenen Werbemaßnahmen.
7.4 Eine Übertragung oder Weiterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist unzulässig. Die Nutzung der Inhalte durch vom KUNDEN beauftragte Dritte (z. B. Agenturen oder Dienstleister) ist jedoch zulässig, sofern diese ausschließlich im Auftrag und für Zwecke des KUNDEN tätig werden und keine eigenständigen Nutzungsrechte erhalten. Eine Nutzung der Inhalte durch Dritte zu eigenen Zwecken sowie eine Nutzung im Rahmen von Leistungen für Wettbewerber des ANBIETERs ist unzulässig.
7.5 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte, Software, Schriften, Musik, Stockmaterial, Plugins, Drittanbieter-Tools, Plattformfunktionen oder sonstige Komponenten Dritter verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters. Der ANBIETER räumt insoweit nur Nutzungsrechte in dem Umfang ein, in dem ihm selbst entsprechende Rechte zustehen und diese übertragbar sind.
7.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleiben dem KUNDEN die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an den vertragsgemäß erstellten Inhalten, soweit die geschuldete Vergütung vollständig bezahlt ist. Nicht umfasst sind die dauerhafte Bereitstellung, das Hosting, die Wartung, der technische Betrieb, Tracking- und Formularsysteme, Automationen, Domains, Werbekonten, Drittsoftware sowie sonstige laufende kostenpflichtige Leistungen des ANBIETERS oder Dritter.
7.7 Soweit eine Landingpage oder sonstige technische Infrastruktur nach Vertragsende weiter genutzt werden soll, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende oder nach Pausierung der Kampagnen auf den KUNDEN zu übertragen oder auf dessen Zahlungsprofil umzustellen, soweit dies technisch möglich ist und keine offenen Forderungen des ANBIETERS bestehen. Erfolgt die Übertragung oder Umstellung nicht fristgerecht, ist der ANBIETER berechtigt, die Landingpage und sämtliche damit verbundenen Leistungen offline zu nehmen. Ein Anspruch des KUNDEN auf unentgeltliche weitere Vorhaltung besteht nicht.
8.Mitwirkungspflichten des KUNDEN
8.1 Der KUNDE ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Insbesondere stellt der KUNDE sicher, dass dem ANBIETER sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Unterlässt der KUNDE eine erforderliche Mitwirkungshandlung und wird hierdurch die Leistungserbringung des ANBIETERs verzögert oder unmöglich gemacht, ist der ANBIETER berechtigt, dem KUNDEn eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der ANBIETER berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag insoweit zurückzutreten. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERs für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
8.3 Befindet sich der KUNDE mit Mitwirkungshandlungen in Verzug oder liegen die Gründe für die Nichtdurchführbarkeit der Leistung in seiner Sphäre, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERs bestehen, soweit Leistungen bereits erbracht wurden oder Aufwendungen angefallen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.4 Der KUNDE ist verpflichtet, das vom ANBIETER bereitgestellte Onboarding-Formular sowie die für den Projektstart erforderlichen Angaben innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss vollständig bereitzustellen, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Erfolgt dies trotz angemessener Fristsetzung durch den ANBIETER nicht, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen. Erfolgt die Mitwirkung auch innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss nicht, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene Aufwendungen können nach dem vertraglich vereinbarten Vergütungsmodell oder, soweit hierfür keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, nach einem Stundensatz von 200 EUR zzgl. vereinbarter oder erforderlicher Nebenkosten abgerechnet werden.
8.5 Entsteht dem ANBIETER durch verspätete, unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben des KUNDEN oder durch sonstige unterlassene Mitwirkung ein zusätzlicher, vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht erfasster Aufwand, ist der ANBIETER berechtigt, diesen gesondert zu berechnen. Dies gilt insbesondere für wiederholte Korrekturschleifen, nachträgliche Umstellungen freigegebener Kampagnen, erneut erforderliche Einrichtungsvorgänge sowie nicht rechtzeitig abgesagte Termine, sofern die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgt. Die Abrechnung erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten Vergütungsmodell oder, sofern hierfür nichts vereinbart ist, nach einem Stundensatz von 200 EUR zzgl. erforderlicher Nebenkosten.
8.6 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die zur Nutzung der Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten. Bei auftretenden Problemen ist der KUNDE verpflichtet, den ANBIETER bei der Fehleranalyse und -behebung angemessen zu unterstützen.
8.7 Soweit vertraglich Werkleistungen geschuldet sind, ist der KUNDE verpflichtet, die vom ANBIETER erbrachten (Teil-)Leistungen abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Die (Teil-)Leistungen gelten als abgenommen, wenn der ANBIETER dem KUNDEn die Fertigstellung anzeigt und ihn unter angemessener Fristsetzung von mindestens 7 Werktagen zur Abnahme auffordert und der KUNDE innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt.
9.Rechtliche Verantwortlichkeit des KUNDEN
9.1. Der KUNDE ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte sowie der von ihm angebotenen Leistungen allein verantwortlich. Dies umfasst auch die Einhaltung sämtlicher berufsständischer und branchenspezifischer Vorschriften, insbesondere berufsrechtlicher Werbebeschränkungen.
9.2 Der KUNDE gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen, insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Straf- oder Jugendschutzrecht verstoßen. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, die vom KUNDEn bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte rechtlich zu prüfen. Dies gilt nicht, soweit für den ANBIETER offensichtliche Rechtsverstöße erkennbar sind.
9.3 Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche vom ANBIETER erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere Webseiten, Anzeigen und sonstige Werbematerialien, vor deren Veröffentlichung eigenständig rechtlich zu prüfen und freizugeben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung berufsständischer Pflichten und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.
9.4 Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom KUNDEn bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten geltend gemacht werden, soweit der KUNDE die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere auch für Verstöße gegen berufsständische Vorschriften. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
10.Nutzung des KUNDEN als Referenz
10.1 Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEn sowie die für ihn erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken in angemessener Weise darzustellen und hierauf hinzuweisen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Namens, der Firma sowie die Verwendung von Logos und Marken des KUNDEn auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf der Website des ANBIETERs, in Präsentationen, Angeboten, sozialen Medien sowie in Presse- und Fachveröffentlichungen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Eigenwerbung und Außendarstellung des ANBIETERs. Eine inhaltliche Veränderung der Kennzeichen des KUNDEn erfolgt nicht.
10.2 Das Recht zur Referenznutzung besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Der KUNDE kann der weiteren Nutzung aus wichtigem Grund widersprechen, wenn berechtigte Interessen des KUNDEn beeinträchtigt werden. Die berechtigten Interessen des ANBIETERs an der eigenen Außendarstellung sind angemessen zu berücksichtigen.
10.4 Wird die Nutzung von Referenzmaterialien durch den KUNDEn nachträglich eingeschränkt oder untersagt und beruht dies auf Umständen aus der Sphäre des KUNDEn, ist der ANBIETER berechtigt, den hierdurch entstehenden angemessenen Mehraufwand zu verlangen, soweit der KUNDE die Umstände zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere Kosten für die Anpassung oder Entfernung von Werbematerialien, Präsentationen oder Online-Inhalten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10.5 Die Nutzung von Bildmaterial, auf dem Personen erkennbar sind (insbesondere Mitarbeiter des KUNDEn), erfolgt nur, soweit hierfür die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine anderweitige rechtliche Grundlage besteht. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER unverzüglich mittzuteilen, wenn Personen ihm gegenüber die erforderliche Einwilligung widerrufen haben.
11.Haftung des ANBIETERS
11.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die Haftung des ANBIETERs für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den folgenden Regelungen etwas anders ergibt.
11.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERs oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der ANBIETER der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Der ANBIETER haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, soweit diese für den ANBIETER nicht vorhersehbar und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbar waren.
11.5 Der ANBIETER haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen, Zurückweisungen oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen, insbesondere Meta, Google, LinkedIn oder vergleichbaren Anbietern, soweit der ANBIETER diese nicht zu vertreten hat. Bereits erbrachte Leistungen und bereits angefallene Aufwendungen bleiben vergütungspflichtig. Für Zeiträume, in denen die Durchführung einzelner Maßnahmen allein aufgrund einer von dem ANBIETER nicht zu vertretenden Plattformentscheidung ganz oder teilweise unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht des ANBIETERS insoweit; bereits vereinbarte laufende Beratungs-, Prüfungs-, Anpassungs- oder Betreuungsleistungen bleiben hiervon unberührt, soweit sie weiterhin erbracht werden können.
12.Wettbewerb und Vertraulichkeit
12.1 Der KUNDE verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter des ANBIETERs aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung des ANBIETERs zu beschäftigen.
12.2 Der ANBIETER ist berechtigt, auch für andere KUNDEn tätig zu werden, einschließlich solcher, die in einem ähnlichen Marktumfeld wie der KUNDE tätig sind, sofern keine ausdrücklich vereinbarte Exklusivität besteht. Der ANBIETER wird dabei berechtigte Interessen des KUNDEn angemessen berücksichtigen und keine anderen KUNDEn in derselben lokalen Zielregion in einer Weise parallel betreuen, die zu einem erheblichen Interessenkonflikt führt, insbesondere wenn für denselben Kundenkreis, dieselbe Patientenzielgruppe oder dieselben Mitarbeitergruppen unmittelbar konkurrierende Kampagnen durchgeführt werden. Die vertraulichen Informationen, Strategien und Kampagnendaten des KUNDEn dürfen hierbei weder offengelegt noch für andere KUNDEn verwendet werden.
12.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
12.4 Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, insbesondere Login-Daten, Passwörter sowie interne Materialien und Inhalte, vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
13.Datenschutz
13.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des KUNDEn in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
13.2 Soweit der ANBIETER personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des KUNDEN verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13.3 Soweit der ANBIETER im Rahmen von Marketingmaßnahmen, Leadgenerierung, Erstansprache oder Vorqualifizierung selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, verarbeitet er personenbezogene Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Der KUNDE verarbeitet die ihm übermittelten Datensätze ab deren Übermittlung in eigener Verantwortlichkeit weiter.
13.4 Beide Parteien verpflichten sich, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen.
14.Rechtswahl und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Dasselbe gilt auch dann, wenn der KUNDE keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der KUNDE seinen Sitz hat, bleiben unberührt.